Neues innovatives Kurs- und Prüfungsangebot

 

Kürzere Abwesenheit am Arbeitsplatz des Sprengkursbesuchers

 

Ideale Kursdaten

Mit unserer Neustrukturierung von Kursen erfolgt als innovatives Modulsystem direkt anschliessend an die Kurse die jeweilige Prüfung.

Neu ist jedoch dass zwischen dem C-Kurs und der C-Prüfung ein Zeitfenster zum Verarbeiten des Kurses und zur optimierteren Prüfungsvorbereitung gewählt worden ist. So ermöglichen wir dem Kurs- / respektive dem Prüfungsteilnehmer eine intensive aber auch abschliessende Ausbildung, welche innerhalb relativ kurzer Zeit möglich sein wird.

Um auch eine optimale Vorbereitung zur Prüfung anbieten zu können, werden wir direkt während den jeweiligen Kursen am Abend, für C-Prüfung an einem zu vereinbarenden Tag, diverse Repetitionsmodule einbauen und allen Teilnehmern ohne Mehrkostenaufwendungen anbieten.

Sie sind unsere qualifizierten Fachkräfte der Zukunft.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kurssekretariat, Sprengverband Schweiz SVS, Tel 079/ 367 24 44 oder unter kurssekretariat@sprengverband.ch

 

PDF Version Kursprogramm 2011/2012

Kursprogramm Herbst 2011 / Frühjahr 2012 (deutsche Schweiz)                                                                

Sprengkurse und Prüfungen gemäss SprstV Art. 51- 60
(PARIFONDS-BAU BERECHTIGT)

Firmenschulungen sowie Zusatzschulungen nach Bedarf sind jederzeit auf Anfrage möglich.

Spezialangebote für Bauschüler SBA / Weiterbildende an den Schulen des Baugewerbes auf Anfrage.

KURSTYP KURSORT  KURSGEBÜHR
      Mitglieder Nicht-Mitglieder
Sprengkurs A
Mo 21.11. - Fr 25.11.2011 Meiringen   900.00 950.00
Mo 19.03. - Fr 23.03.2012 Meiringen   900.00 950.00
Sprengkurs B 
Mo 21.11. - Fr 25.11.2011 Meiringen 1'080.00 1'245.00
Mo 19.03. - Fr 23.03.2012 Meiringen 1'080.00 1'245.00
Sprengkurs C (verkürzt / für Absolventen Kurs B oder Ausweisinhaber B)
Mo 28.11. - Do 01.12.2011 Meiringen 1'240.00 1'445.00
Mo 26.03. - Do 29.03.2012 Meiringen 1'240.00 1'445.00
Sprengkurs C  (für Absolventen ohne Ausweis B)
Mo 21.11. - Do 01.12.2011 Meiringen   2'320.00 2'670.00
Mo 19.03. - Do 29.03.2012 Meiringen   2'320.00 2'670.00
Grossbohrlochsprengungen  (GB) anschliessend an C Kurs
Fr 02.12. - Sa 03.12.2011 Untervaz inkl. Prüfung 730.00 830.00
Metallsprengen und Vernichten (ME/VE)
Sa 31.03.2012 Balmholz Sundlauenen inkl. Prüfung 620.00 760.00
Jeweils nach der C-Prüfung. (Frühjahr/Herbst)      
Bauwerk (BA) Grundkurs (VBS) inkl. ziviler BA - Teil und Prüfung
Mo 23.04. - Fr. 04.05.2012

Lehrverband / Ort nach Angabe

inkl.Prüfung

2'800.00

2'800.00

Bauwerk (BA) - Ziviler Kursteil und Prüfung ( Voraussetzung: BA-Grundkurs (VBS) und Prüfung abgelegt.
Do 26.04.2012 Lehrverband / Ort nach Angabe inkl. Prüfung 1'500.00
Fr 04.05.2012 Lehrverband / Ort nach Angabe inkl. Prüfung 1'500.00
Sprengprüfungen A, B, C
Kat. A Sa 26.11.2011 Meiringen 850.00 950.00
  Sa 24.03.2012 Meiringen 850.00 950.00
Kat. B Sa 26.11.2011 Meiringen
1'040.00
1'130.00
  Sa 24.03.2012 Meiringen
1'040.00
1'130.00
Kat. C Sa 28.01.2012 Meiringen 1'040.00 1'130.00
  Sa 02.06.2012 Meiringen 1'040.00 1'130.00
 

Ergänzende Schulung (ES) 2011 / 2012 „Sprengausweis-Verlängerung“ um 5 Jahre

Kurdauer Total: 6 Lektionen inkl. praktischer Arbeit nach Weisung Ausbildung

Kursdaten ES per 2011 / 2012 Ort Gebühr inkl. Ausweis
Fr 04.11.2011 Balmholz, Sundlauenen

440.00

Fr. 11.11.2011 Untervaz
440.00
Fr 03.02.2012 Balmholz, Sundlauenen

440.00

Fr 10.02.2012 Untervaz
440.00

Alle Mitgliedern des Sprengverbands Schweiz SVS, welche die ES - Weiterbildung besuchen, werden total Fr. 25.00 Ermässigung

auf die Kurskosten (Theorie- und Praxisteil) gewährleistet.

  • Stand 13. Juli 2011 / TA
  • Programm-Änderungen bleiben vorbehalten
  • Um eine optimale Infrastruktur zwischen Theorie und Praxis-Örtlichkeit vorzufinden, können vorgeschlagene Kursorte kurzfristig ändern.
  • Wir bitten Sie dies zur Kenntnis zu nehmen.

 

Bemerkungen:

  • Anmeldefrist bis 4 Wochen vor Kurs- bzw. Prüfungstermin
  • Der SVS behält sich vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl den Kurs bzw.die Prüfung 10 Tage vor dem Termin zu annullieren.
  • Die Kurse und Prüfungen werden nur durchgeführt, wenn mind. 8 Teilnehmer angemeldet.
  • Mit der Anmeldung zum Kurs oder zur Prüfung ist ebenfalls eine Zuverlässigkeitsbescheinigung, welche weniger als ein Jahr als ist, einzureichen.
  • In den Kursgebühren sind sämtliche Lehrmittel enthalten. Nicht enthalten ist Verpflegung und Unterkunft.
  • In der Prüfungsgebühr ist die Ausweisgebühr BBT enthalten. Nicht enthalten ist die Verpflegung und Unterkunft.

Weitere Auskünfte erteilt:
Kurssekretariat SVS, Toni Alpinice, Dammweg 7, 3800 Interlaken, Tel. 079 367 24 44, Fax 033 823 56 68, Mail kurssekretariat@sprengverband.ch

Anmeldeformulare:
Können im Kurssekretariat bezogen oder hier heruntergeladen werden:

Rücktritte von Anmeldungen zu Sprengkursen und Sprengprüfungen:
Eine Anmeldung kann bis 14 Tage vor Beginn des Kurses / der Prüfung zurückgezogen werden.
Nach Ablauf dieser Frist erfolgt keine Rückerstattung der einbezahlten Kurs- und Prüfungsgebühr mehr.
Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich.
Als entschuldbare Gründe gelten:

  • unvorhergesehener Militärdienst oder Zivilschutz
  • Krankheit, Unfall oder Mutterschaft
  • Todesfall in der Familie

Der Rücktritt muss dem zuständigen Sekretariat der Kreiskommission unverzüglich
schriftlich mitgeteilt werden (mit Beilage entsprechender Bestätigung / Arztzeugnis).

 
 
Cours ASM
Corsi ASB

Wissenswertes zum Kurswesen

 

Der Sprengverband Schweiz SVS bemüht sich permanent, für den Nachwuchs von Sprengfachleuten die entsprechenden Kurse und Prüfungen anzubieten. Die entsprechenden Kursdaten sind im Kurstableau (letzte Seite NEWSLETTER), sowie auf der Home-Page des Verbandes unter www.sprengverband.ch publiziert.
Auf besonderen Bedarf (hohe Anzahl interessierte Teilnehmer) und Anfrage ist der Sprengverband Schweiz SVS bereit, Kurse und Prüfungen für interessierte Unternehmungen aus der Baubranche auch ausserhalb der publizierten Daten zu organisieren, respektive durchzuführen.

Anmeldung
Es ist zu beachten, dass sämtliche Anmeldungen und Rückfragen an das Sekretariat des Sprengverbandes Schweiz SVS zu richten sind.
Die Anmeldung zu einem Kurs ist mit dem offiziellen Formular (siehe oben) fristgerecht und vollständig ausgefüllt einzureichen.

Der Anmeldung sind beizulegen:

  • Bescheinigung der Polizei. Diese Bescheinigung darf höchstens ein Jahr alt sein.
  • Angaben über die bisherige berufliche Tätigkeit und allenfalls bereits besuchter Kurse (Kopie der Kursatteste).
  • Bereits erworbene Sprengberechtigungen (Kopie des Ausweises).

Ist die Anzahl der Bewerber grösser als das Angebot an Ausbildungsplätzen,
werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Überzählige
können sich auf einen späteren Termin umschreiben lassen.

Kann der Kurs infolge ungenügender Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden,
wird die Kursgebühr zurück erstattet. Die bereits angemeldeten Teilnehmer
werden rechtzeitig über eine allfällige Absage informiert.

Zulassungsbedingungen
A / B / C

Zu den Kursen wird zugelassen, wer

  1. mündig ist;
  2. zuverlässig ist. Eine Bescheinigung nach Art. 55 Abs. 1 der SprstV ist beizubringen;
  3. die Kursgebühr fristgerecht einbezahlt hat;
  4. folgende praktische Erfahrung oder Ausbildung nachweist:
    • für den Ausweis B:
      Eine Ausbildung oder Berufspraxis von mindestens 1 Jahr Dauer in der Baubranche, der Forstwirtschaft oder Landwirtschaft.
    • für den Ausweis C:
      Eine Ausbildung oder Berufspraxis von mindestens 3 Jahren Dauer in der Baubranche, der Forstwirtschaft oder Landwirtschaft.

Über Ausnahmen entscheidet die Sprengkommission.

"Grossbohrlochsprengungen" (GR)
Zu den Kursen wird zugelassen, wer im Zeitpunkt der Ausbildung mindestens 1 Jahr Inhaber der Sprengberechtigung C ist.

"Metallsprengungen" (ME)
Zur Ausbildung wird zugelassen, wer im Zeitpunkt der Ausbildung mindestens 1 Jahr Inhaber der Sprengberechtigung B oder C ist.

"Vernichten von unbrauchbar gewordenen Sprengmitteln zu Sprengzwecken" (VE)
Zur Ausbildung wird zugelassen, wer im Zeitpunkt der Ausbildung Inhaber der Sprengberechtigung A, B oder C ist.

"Bauwerksprengungen" (BA)
Zur Ausbildung wird zugelassen, wer im Zeitpunkt der Ausbildung Inhaber der Berechtigung C und ME und des Nachweises des erfolgreichen Besuchs des Kurses "Grundkurs Sprengtechnik" des VBS ist.

Kosten
Jeder Kursteilnehmer entrichtet nach bestätigter Zulassung die Kursgebühr.
Die Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie weitere persönliche Aufwendungen während der Kurse gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

Sprengfachmann mit eidg. Fachausweis

 

Der Sprengfachmann mit eidgenössischem Fachausweis legt eine Berufsprüfung gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) ab.
Der Sprengfachmann mit eidg. Fachausweis ist der Praktiker, welcher sich nach der Berufslehre oder durch jahrelange Tätigkeit intensiv mit der Sprengtechnik befasst. Drei bis fünf Jahre engagierte Tätigkeit im Sprenggewerbe ist die minimale Anforderung an die Praxis, welche von einem Bewerber verlangt wird. Nebst einem breitem Wissen und Führungseigenschaften muss er auch im Bereich Problemanalyse und Planung die notwendige Erfahrung mitbringen.

Der Weg zum Sprengfachmann mit eidg. Fachausweis
Grundlage bildet das gültige Reglement „Sprengfachmann EF“ vom 28. Juli 1989. Der Sprengverband Schweiz SVS bietet die notwendige Ausbildung in der Regel alle drei bis fünf Jahre einmal an. Voraussetzung für ein Angebot zur Durchführung der Ausbildung und Prüfung ist jedoch, dass eine genügende Anzahl (10-15) interessierte Teilnehmer vorhanden ist.
Der prüfungsrelevante Ausbildungsstoff wird berufsbegleitend unterrichtet und umfasst ca 300 Lektionen à 50 Minuten. Dieser wird in der Regel während den Samstagen und in drei bis vier Blockwochen absolviert. Die Ausbildung und Prüfung beinhaltet die nachfolgenden Themen.

Vorschriften und Normen
Versicherungslehre, Rechtskunde, Haftung, Baugesetzliche- und Umweltschutzbestimmungen, Hygienemassnahmen, Schaden- und Unfallrapporte, Betreuung und Führung von Mitarbeiter.
Praktische Arbeiten
Signalisation und Abschrankung von Sprengstellen, Einsatz verschiedener Messinstrumente, Aufnahme und Abstecken von Terrainprofilen, Unterhalt und Pflege von Maschinen im Sprengwesen, Erkennen von Defekten.
Fachkunde I
Sprengmittelkunde / Zubehör, Allgemeine Sprengtechnik, Grossbohrlochsprengungen, Sprengen unter Wasser, Sprengen von Bauwerken.
Fachkunde II
Sicherheitsvorschriften, Transporte von Spreng- und Zündmittel, Arbeitssicherheit, Grundkenntnisse Geologie, Erschütterungsproblematik / Emmissionen, Arbeitsvorbereitung und Rapportwesen, Bohrgeräte / - technik.

Anforderungen / Zulassungsbedingungen
Zu den Prüfungen wird zugelassen, wer die nachfolgenden Bedingungen erfüllt:

  1. wer in vollen bürgerlichen Ehren und Rechten steht;
  2. wer über eine Sprengberechtigung C mit Eintrag Zusatzberechtigungen für (Bauwerksprengungen – Grossbohrlochsprengungen – Sprengen unter Wasser – Vernichten von unbrauchbar gewordenen Sprengmittel) verfügt;
  3. sich über folgende praktische Tätigkeit im Sprenggewerbe ausweist (3 Jahre für Bewerber mit Lehrabschluss in einem baugewerblichen oder forstwirtschaftlichen Beruf / 5 Jahre für Bewerber mit Lehrabschluss in anderen Berufen oder ohne Fähigkeitszeignis);
  4. über Ausnahmen entscheidet die Prüfungskommission.

Fachausweis und Titel
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält einen vom Präsidenten der Prüfungskommission und vom Direktor des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) unterzeichneten Fachausweis. Mit diesem Fachausweis ist der Inhaber berchtigt, sich als „Sprengfachmann mit eidg. Fachausweis“ auszuweisen.

Kosten
Die Kosten für die Ausbildung und Prüfung richtet sich nach Anzahl der Teilnehmer und bewegt sich in der Grössenordung um ca Fr. 15'000.-- . Die Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie weitere persönliche Aufwendungen während des Kurses gehen zusätzlich zu den Kurskosten zu Lasten des Teilnehmers.

Details
Anfragen / Auskünfte richten Sie über das Sekretariat des Sprengverbandes Schweiz SVS an den Präsidenten der Prüfungskommission Sprengfachmann EF