Ausweispflicht für Feuerwerker

Mit der letzten Revision der Sprengstoffverordnung wurde die Ausweispflicht für die Verwendung von Feuerwerkskörper der Kategorie 4 (Feuerwerkskörper im gewerblichen Gebrauch) und für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T2 (Bühnenfeuerwerk) eingeführt. Personen die ab dem 01.01.2014 Grossfeuerwerk oder Bühnenfeuerwerk abbrennen wollen, müssen im Besitze eines Verwendungsausweises für pyrotechnische Gegenstände mit dem Eintrag FWA (Feuerwerk A), FWB (Feuerwerk B) oder BF (Bühnenfeuerwerk) sein.

Die Ausbildungen und Prüfungen sind ähnlich aufgebaut, wie diejenigen für Sprengkurse und -prüfungen. Es besteht eine Trägerschaft für die Berechtigungen FWA und FWB (Interessengemeinschaft Grossfeuerwerk) und eine für die Berechtigung BF (Interessengemeinschaft Bühnenfeuerwerk). Der Sprengverband Schweiz ist Mitglied in der Trägerschaft „Interessengemeinschaft Grossfeuerwerk“. Diese setzt sich aus folgenden Verbänden zusammen:

Das Sekretariat für die Kurse und Prüfungen wird durch den Schweizerischen Feuerwehrverband (SFV) geführt. Informationen zur Durchführung von Kursen und Prüfungen sind dort erhältlich. Die Anmeldungen zu den Kursen und Prüfungen sind ebenfalls an den SFV zu richten.

Homepage SFV:

http://www.swissfire.ch/

Daten der Feuerwerkkurse des SFV:

http://www.swissfire.ch/

Weitere Informationen über das Feuerwerk finden sie auch auf der Homepage der Schweizerischen Koordinationsstelle Feuerwerk SKF unter dem Thema (Ausbildung):

http://www.feuerwerk-skf.ch/ausbildung/